Satzung
Auszug aus der Vereinssatzung vom 29.05.2013
§2 Zweck des Vereins
2.1 Zweck des Vereins ist, Kinder.-Jugendliche.- und Erwachsene, mit Hilfe der Theaterpädagogik als kulturelle Bildungsarbeit, am Theater, in Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen, im soziokulturellen- und Freizeitbereich, sowie in den entsprechenden Bereichen der Aus-,Fort-und Weiterbildung, zu fördern. Über die ästhetische Erziehung und Bildung junger Menschen, wird er auch im Sinne des § 11, 8.Buch Sozialgesetzbuch der Kinder- und Jugendhilfe wirksam.
2.2 Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch die Förderung theaterpädagogischer Arbeit, die die Kunstform Theater als lebendigen Prozess transparent macht und kommunikative, kreative und ästhetische Kompetenzen sowie die wechselseitige Kommunikation im Gruppenprozess fördert. Inszenierungen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deren Erarbeitung die Förderung von Spieleaktionen und Persönlichkeitsentwicklung durch Rollenspiel einbezieht. Begegnungen im Generationentheater. Die Förderung ebenso wie die Durchführung von Maßnahmen zur Aus.- und Fort.- und Weiterbildung.
§3 Gemeinnützigkeit
3.1 Es werden durch den Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Sie entsprechen den in der Abgabeverordnung (§§51ff.AO) genannten “steuerbegünstigten Zwecken“. Der Verein ist selbstlos tätig und dient nicht vorrangig eigenwirtschaftlichen Zielen.
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